Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Nutzung der XFlowAssist Desktop-Software und des Lizenzportals.

Stand: Mai 2026  ·  Version 1.2

Hinweis: Diese AGB gelten für gewerbliche Nutzer (B2B). Mit der Registrierung im Lizenzportal oder dem Erwerb einer Lizenz erkennt der Nutzer diese Bedingungen verbindlich an.

§ 1 – Geltungsbereich und Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Nutzung der Desktop-Software XFlowAssist sowie der damit verbundenen Online-Dienste (Lizenzportal unter portal.xflowassist.de) zwischen dem Anbieter und dem Kunden.

Anbieter ist:
X-INTERNETDIENSTE
Geschäftsführer: Shahab Alaei
Im Baumgarten 4
51105 Köln
Deutschland
E-Mail: kontakt@xflowassist.de

Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, soweit für einzelne Regelungen nichts Abweichendes bestimmt ist. Für Verbraucher gelten ergänzend die Hinweise in der Widerrufsbelehrung.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 – Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die Registrierung im Lizenzportal und die anschließende Aktivierung einer Lizenz oder den Beginn einer kostenlosen Testphase zustande. Mit der Registrierung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Lizenzvertrags ab. Der Anbieter nimmt dieses Angebot durch Bereitstellung des Zugangs an.

Der Vertragstext wird nicht gesondert beim Anbieter gespeichert. Der Kunde kann diese AGB jederzeit unter xflowassist.de/rechtliches/agb/ abrufen und speichern. Es wird empfohlen, diese AGB bei Vertragsschluss auszudrucken oder zu archivieren.

Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

§ 3 – Leistungsbeschreibung

XFlowAssist ist eine lokal installierte Desktop-Software für Windows-Betriebssysteme, die gewerblichen Dienstleistern folgende Kernfunktionen bereitstellt:

  • Kundenverwaltung und Stammdatenpflege
  • Erstellung und Versand von Angeboten, Verträgen und Rechnungen
  • Einsatzplanung und Arbeitsscheine
  • Mahnwesen
  • Banktransaktionen und Zahlungsabgleich
  • Custom Branding (Logo, Farben, Briefpapier)
  • Buchhaltung, Belege und EÜR (nur Professional)
  • Dokumenten-Management-System – DMS (nur Professional)

Alle Geschäftsdaten werden ausschließlich lokal auf dem Gerät des Nutzers gespeichert. Der Anbieter hat keinen Zugriff auf diese Daten. Eine optionale Cloud-Synchronisation liegt außerhalb des Leistungsumfangs und obliegt dem Kunden eigenverantwortlich.

Der genaue Funktionsumfang richtet sich nach dem vom Kunden gebuchten Lizenzpaket. Maßgeblich ist die aktuelle Produktbeschreibung unter xflowassist.de/funktionen/.

§ 4 – Lizenzpakete

Der Anbieter bietet folgende Lizenzpakete an:

4.1 Starter

Das Starter-Paket beinhaltet den vollständigen Betriebskern (Kunden, Angebote, Rechnungen, Einsatzplanung, Mahnwesen, Banktransaktionen, Custom Branding). Buchhaltungsfunktionen und das DMS sind im Starter-Paket nicht enthalten.

4.2 Professional

Das Professional-Paket beinhaltet alle Funktionen des Starter-Pakets sowie zusätzlich die vollständige Finanzbuchhaltung (EÜR, Belege, OCR-Erfassung), ZUGFeRD/E-Rechnung, DATEV-Export, wiederkehrende Rechnungen und das Dokumenten-Management-System (DMS).

Aktuelle Preise und Leistungsmerkmale sind unter xflowassist.de/preise/ einsehbar. Änderungen am Funktionsumfang der Pakete sind gemäß § 13 möglich.

§ 5 – Testphase (Trial)

Neuen Nutzern wird eine kostenlose Testphase von 30 Tagen gewährt. Während der Testphase steht der vollständige Funktionsumfang des Professional-Pakets zur Verfügung.

Die Testphase ist auf ein Gerät pro Organisation beschränkt und wird serverseitig anhand einer pseudonymisierten Gerätekennung (§ 7) erfasst. Eine mehrfache Inanspruchnahme der Testphase durch Umgehungsmaßnahmen (z. B. neue Geräteidentifikation, mehrere Konten) ist untersagt und berechtigt den Anbieter zur sofortigen Sperrung.

Nach Ablauf der Testphase wird die Software deaktiviert. Eine automatische Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abonnement findet nicht statt. Zur weiteren Nutzung ist der Erwerb einer Lizenz über das Portal erforderlich.

Daten, die während der Testphase erstellt wurden, bleiben lokal erhalten und können nach Lizenzierung weiterverwendet werden. Der Anbieter gewährt für die Testphase keinen Support, keine Verfügbarkeitsgarantie und keine Datensicherung.

§ 6 – Lizenzgewährung und Nutzungsrechte

Mit Erwerb einer Lizenz erhält der Kunde ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenztes Recht, die Software auf der vertraglich vereinbarten Anzahl eigener Geräte für eigene gewerbliche Zwecke zu nutzen.

Folgendes ist ausdrücklich untersagt:

  • Weitergabe, Vermietung, Verpachtung oder Sublizenzierung der Software oder des Lizenzschlüssels an Dritte
  • Dekompilierung, Disassemblierung, Reverse Engineering oder sonstige Umgehung des Quellcode-Schutzes, soweit nicht durch zwingendes Recht (§ 69e UrhG) gestattet
  • Entfernung oder Veränderung von Urheberrechtshinweisen oder Lizenzvermerken
  • Nutzung der Software für illegale Zwecke oder zur Verletzung von Rechten Dritter
  • Erstellung konkurrierender Produkte auf Basis der Software oder Teilen davon
  • Einsatz automatisierter Skripte oder Bots zur Nutzung der Software oder des Portals

Alle Rechte, die nicht ausdrücklich in diesen AGB eingeräumt werden, verbleiben beim Anbieter.

§ 7 – Geräteaktivierung

Jede Lizenz berechtigt zur Aktivierung auf einer bestimmten Anzahl von Geräten gemäß dem gebuchten Paket. Die Aktivierung erfolgt über das Lizenzportal. Bei Gerätewechsel kann die Lizenz im Portal deaktiviert und auf einem neuen Gerät aktiviert werden.

Zur Aktivierung und Lizenzprüfung wird eine pseudonymisierte Gerätekennung (SHA-256-Hash aus Hostname, Benutzername und Betriebssystem, Art. 4 Nr. 5 DSGVO) an den Lizenzserver übertragen. Der Hash erlaubt keine direkte Rückidentifizierung einer natürlichen Person und wird ausschließlich zur Gerätebindung verwendet.

Die Software verfügt über eine Offline-Toleranz von 7 Tagen. Innerhalb dieses Zeitraums kann die Software ohne Verbindung zum Lizenzserver genutzt werden. Nach Ablauf der Offline-Toleranz ohne erneute Verbindung wird die Software gesperrt, bis eine erfolgreiche Lizenzprüfung stattgefunden hat.

Nach Deaktivierung einer Lizenz auf einem Gerät ist die Software auf diesem Gerät nicht mehr nutzbar. Im Fall eines technischen Defekts oder eines Systemausfalls kann eine Notentperre über den Support (kontakt@xflowassist.de) beantragt werden.

§ 8 – Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preismodell. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

8.1 Abonnement (monatlich / jährlich)

Abonnements werden im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr) in Rechnung gestellt. Die erste Zahlung ist bei Vertragsschluss fällig. Folgeabrechnungen erfolgen automatisch zum jeweiligen Verlängerungsdatum.

8.2 Zahlungsmittel und Zahlungsdienstleister

Die akzeptierten Zahlungsmethoden werden im Bestellprozess ausgewiesen. Bei fehlgeschlagener Zahlung ist der Anbieter berechtigt, den Lizenzschlüssel zu sperren, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen ist.

Kartenzahlungen, SEPA-Lastschriften und weitere im Bestellprozess angebotene elektronische Zahlmethoden werden über die Stripe Payments Europe, Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland, abgewickelt. Stripe ist ein nach den Vorgaben der Europäischen Zentralbank zugelassener Zahlungsdienstleister. Mit der Auswahl einer von Stripe abgewickelten Zahlart erklärt sich der Kunde mit der Übermittlung der für die Zahlung erforderlichen Daten (insbesondere Name, E-Mail, Rechnungsanschrift, Zahldaten) an Stripe einverstanden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch Stripe finden sich in der Datenschutzerklärung.

Banküberweisungen auf Rechnung können im Bestellprozess nach gesonderter Freigabe durch den Anbieter angeboten werden. In diesem Fall ist der Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Frist auf das angegebene Konto zu überweisen.

8.3 Rechnungsstellung

Rechnungen werden ausschließlich in elektronischer Form (PDF) über das Lizenzportal bereitgestellt. Der Kunde ist verpflichtet, eine gültige E-Mail-Adresse und – sofern umsatzsteuerpflichtig – seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Portal zu hinterlegen.

8.4 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 Abs. 2 BGB). Darüber hinaus kann der Anbieter eine pauschale Mahngebühr von 5,00 EUR je Mahnung geltend machen, sofern keine höheren Kosten nachgewiesen werden. Das Recht auf Sperrung des Zugangs bei Verzug bleibt unberührt.

8.5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter schriftlich anerkannt wurde. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 – Preisänderungen

Der Anbieter behält sich vor, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums zu ändern. Die Ankündigung erfolgt per E-Mail an die im Portal hinterlegte Adresse sowie durch einen Hinweis im Portal selbst.

Stimmt der Kunde der Preisänderung nicht zu, ist er berechtigt, den Vertrag zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums zu kündigen. Die Kündigung muss vor Ablauf der 30-tägigen Ankündigungsfrist erfolgen. Schweigt der Kunde nach Ablauf der Frist, gilt dies als Zustimmung zur Preisänderung; hierauf wird der Anbieter in der Ankündigungs-E-Mail ausdrücklich hinweisen.

§ 10 – Laufzeit und Kündigung

10.1 Laufzeit

Monatsabonnements haben eine Mindestlaufzeit von einem Monat und verlängern sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.

Jahresabonnements haben eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich automatisch um weitere zwölf Monate, sofern sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.

10.2 Kündigungsfristen

Monatsabonnements können jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden.

Jahresabonnements können mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des laufenden Vertragsjahres gekündigt werden.

10.3 Kündigung

Kündigungen erfolgen über das Lizenzportal unter portal.xflowassist.de/settings oder in Textform per E-Mail an kontakt@xflowassist.de. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.

10.4 Außerordentliche Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde:

  • die Software vertragswidrig nutzt oder den Lizenzschlüssel weitergibt,
  • mit mehr als einem Monatsbeitrag in Zahlungsverzug gerät und trotz schriftlicher Mahnung nicht zahlt,
  • falsche oder irreführende Angaben bei der Registrierung gemacht hat,
  • den Lizenzschutz manipuliert oder zu umgehen versucht.

10.5 Folgen der Kündigung

Mit Ablauf der Vertragslaufzeit wird der Lizenzschlüssel deaktiviert und die Software kann nicht mehr genutzt werden. Bereits bezahlte Beträge für laufende Zeiträume werden nicht erstattet, es sei denn, die Kündigung erfolgt durch den Anbieter ohne Vorliegen eines Grundes in der Sphäre des Kunden.

Der Kunde ist selbst für die Sicherung seiner lokal gespeicherten Daten vor Vertragsende verantwortlich. Der Anbieter empfiehlt, vor Vertragsende alle relevanten Daten zu exportieren. Nach Ablauf des Vertrags sind die im Portal gespeicherten Kontodaten des Kunden gemäß der Datenschutzerklärung zu löschen.

§ 11 – Pflichten des Nutzers

Der Kunde ist verpflichtet:

  • die Software nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung einzusetzen,
  • die Zugangsdaten zum Lizenzportal vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen,
  • den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Zugangsdaten verloren gegangen sind oder ein Missbrauch vermutet wird,
  • keine Manipulationen an der Lizenzverwaltung, dem Aktivierungsmechanismus oder der Software-Infrastruktur vorzunehmen,
  • sicherheitsrelevante Updates zeitnah zu installieren,
  • gesetzliche Anforderungen im Zusammenhang mit der Nutzung – insbesondere Aufbewahrungsfristen für Geschäftsdokumente gemäß HGB und AO – eigenverantwortlich einzuhalten,
  • alle im Rahmen der Nutzung verarbeiteten personenbezogenen Daten Dritter (z. B. Kunden-, Mitarbeiter- und Lieferantendaten) gemäß den Anforderungen der DSGVO zu verarbeiten. Der Anbieter ist für diese Datenverarbeitung nicht verantwortlich.

Bei schuldhafter Verletzung einer der vorgenannten Pflichten haftet der Kunde für alle daraus entstehenden Schäden und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.

§ 12 – Technische Voraussetzungen

Der Betrieb von XFlowAssist setzt mindestens voraus:

  • Betriebssystem: Windows 10 (64-Bit) oder neuer
  • Arbeitsspeicher: mindestens 4 GB RAM (empfohlen: 8 GB)
  • Speicherplatz: mindestens 500 MB freier Festplattenspeicher
  • Internetverbindung: für Lizenzaktivierung und -überprüfung erforderlich (Offline-Betrieb bis zu 7 Tage möglich)

Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Funktionstüchtigkeit der Software bei Unterschreitung der genannten Mindestanforderungen, bei Betrieb in nicht freigegebenen virtualisierten Umgebungen oder bei Inkompatibilitäten durch Drittsoftware.

§ 13 – Updates und Weiterentwicklung

Der Anbieter stellt während der Vertragslaufzeit kostenfreie Updates (Bugfixes, Sicherheits-Patches, Funktionserweiterungen) bereit. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionserweiterungen oder auf Veröffentlichung von Updates innerhalb eines bestimmten Zeitraums besteht nicht.

Der Anbieter behält sich vor, Funktionen zu ändern, zu entfernen oder durch gleichwertige Alternativen zu ersetzen, sofern dies dem Nutzer zumutbar ist und der Betriebszweck der Software nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Werden wesentliche Kernfunktionen dauerhaft entfernt, wird der Anbieter den Kunden mit einer Frist von mindestens 60 Tagen per E-Mail informieren.

Updates werden über den integrierten Update-Mechanismus der Software bereitgestellt. Der Kunde ist berechtigt, Updates abzulehnen, trägt jedoch selbst das Risiko, das aus dem Betrieb veralteter Versionen entsteht (insbesondere Sicherheitslücken, Inkompatibilitäten).

§ 14 – Verfügbarkeit des Lizenzportals

Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit des Lizenzportals von 99 % im Jahresdurchschnitt an. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch:

  • geplante Wartungsarbeiten (mit 24-Stunden-Vorankündigung, soweit möglich),
  • höhere Gewalt (§ 20),
  • Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z. B. Ausfall von Infrastrukturbetreibern oder Internet-Backbone-Verbindungen).

Da die Software lokal betrieben wird, hat ein Ausfall des Lizenzportals keinen unmittelbaren Einfluss auf die Kernfunktionen der Software, solange die Offline-Toleranz (§ 7) nicht überschritten ist. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Ausfalls des Portals besteht nur im Rahmen der Haftungsregelungen in § 18.

§ 15 – Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsabwicklung (Lizenzierung, Rechnungsstellung, Support) sowie zur Bereitstellung des Lizenzportals. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Die lokal auf dem Gerät des Kunden gespeicherten Daten (Kundendaten, Rechnungen, Belege, Dokumente etc.) werden vom Anbieter nicht verarbeitet und sind ausschließlich dem Kunden zugänglich. Der Kunde ist für diese Daten alleiniger datenschutzrechtlicher Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Der Anbieter ist insoweit kein Auftragsverarbeiter.

Zur Lizenzprüfung wird eine pseudonymisierte Gerätekennung (SHA-256-Hash, § 7) übertragen. Zur Aktivierung wird die E-Mail-Adresse des Kontos verarbeitet. Es werden keine Nutzungs- oder Verhaltensdaten gesammelt.

Vollständige Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung.

§ 16 – Geistiges Eigentum

Die Software XFlowAssist sowie sämtliche zugehörigen Materialien (Dokumentation, Designs, Logos, Quellcode, Algorithmen) sind durch das Urheberrecht und andere Schutzrechte des Anbieters geschützt. Dem Kunden werden ausschließlich die in § 6 genannten Nutzungsrechte eingeräumt; weitergehende Rechte werden nicht übertragen.

Marken und Kennzeichen des Anbieters dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht verwendet werden.

Erstellt der Kunde im Rahmen der Nutzung eigene Inhalte (z. B. Vorlagen, Textbausteine, Logos), verbleiben die Rechte hieran beim Kunden. Der Anbieter erhält kein Recht an diesen Inhalten.

§ 17 – Keine Steuer- und Rechtsberatung

Wichtiger Hinweis: XFlowAssist ist eine Arbeitshilfe für gewerbliche Dienstleister – kein Steuerberatungs-, Rechtsberatungs- oder Buchhaltungsdienstleistungsprogramm im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG).

Die durch XFlowAssist erzeugten Dokumente (Rechnungen, Angebote, EÜR-Auswertungen, Belegnachweise, DATEV-Exporte, ZUGFeRD-Dateien u. a.) sind technische Hilfsmittel. Sie ersetzen weder steuerrechtliche noch handelsrechtliche Beratung durch einen zugelassenen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt.

Der Anbieter übernimmt ausdrücklich keine Gewähr für:

  • die steuerliche Richtigkeit erzeugter Ausgangsrechnungen oder Buchungen,
  • die Konformität mit aktuellen Anforderungen der Finanzbehörden (z. B. GoBD, UStG, AO),
  • die rechtliche Wirksamkeit erzeugter Vertragswerke oder Angebote,
  • die Vollständigkeit und Korrektheit von Pflichtangaben auf Rechnungen,
  • die Korrektheit automatisch vorgeschlagener Buchungskonten oder Steuersätze.

Der Kunde ist verpflichtet, alle mit der Software erstellten Dokumente und Auswertungen vor deren Verwendung auf steuerliche und rechtliche Korrektheit zu prüfen, insbesondere durch einen zugelassenen Steuerberater. Der Anbieter haftet nicht für Steuernachzahlungen, Bußgelder, Vertragsstrafen oder sonstige Nachteile, die aus fehlerhaft erstellten oder ungeprüft verwendeten Dokumenten entstehen.

Die Software ist nicht nach GoBD zertifiziert. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Anforderungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen) durch geeignete organisatorische Maßnahmen zu erfüllen.

§ 18 – Haftung und Gewährleistung

18.1 Haftungsumfang

Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

18.2 Haftungsbeschränkung

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Betrag der vom Kunden im laufenden Vertragsjahr gezahlten Vergütung.

Jede weitergehende Haftung – insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Produktionsausfälle oder Schäden aus der Nutzung selbst erstellter Dokumente (Rechnungen, steuerliche Auswertungen, Verträge) – ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

18.3 Datenverlust

Da alle Geschäftsdaten ausschließlich lokal beim Kunden gespeichert werden, liegt die Verantwortung für regelmäßige Datensicherung (Backups) ausschließlich beim Kunden. Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, die durch fehlende oder fehlerhafte Backups, Hardwareausfälle, Ransomware-Angriffe oder sonstige Umstände in der Sphäre des Kunden entstehen.

18.4 Gewährleistung

Der Anbieter gewährleistet, dass die Software bei bestimmungsgemäßer Nutzung die in der Produktbeschreibung genannten Funktionen erfüllt. Geringfügige Abweichungen, die den Einsatz nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen keinen Gewährleistungsanspruch.

Mängelansprüche setzen voraus, dass der Kunde einen Mangel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigt und dabei den Mangel reproduzierbar beschreibt. Der Anbieter ist berechtigt, Mängel zunächst durch Nachbesserung (Update/Patch) zu beheben. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt verlangen.

18.5 Verjährung

Gewährleistungsansprüche verjähren – abweichend von § 634a BGB – in zwölf Monaten ab Übergabe der Software, soweit es sich nicht um arglistig verschwiegene Mängel handelt.

§ 19 – Unterauftragnehmer und Drittanbieter

Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen Unterauftragnehmer einzusetzen. Der Anbieter haftet für das Verschulden eingesetzter Unterauftragnehmer wie für eigenes Verschulden.

Das Lizenzportal und die zugehörige Datenbankinfrastruktur werden bei der Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland, betrieben. Hetzner ist ISO-27001-zertifiziert; alle Daten werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren verarbeitet. Mit Hetzner besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

Eine Übermittlung von Kundendaten in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) findet nicht statt.

§ 20 – Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung von Vertragspflichten, soweit diese auf Umständen beruht, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt). Dazu zählen insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, Kriegshandlungen, Terrorakte, Cyberangriffe durch Dritte, schwerwiegender Ausfall der Internetinfrastruktur oder behördliche Anordnungen.

Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich und in Textform zu informieren, den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Hindernisses zu beschreiben und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen zu minimieren. Dauert ein Hindernis länger als 60 Tage, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 21 – Änderungen der AGB

Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Änderungen werden dem Kunden per E-Mail an die im Portal hinterlegte Adresse sowie durch einen Hinweis im Portal mitgeteilt. Wesentliche Änderungen werden gesondert hervorgehoben.

Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf dieses Widerspruchsrecht und die Rechtsfolge des Schweigens wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung ausdrücklich und deutlich hervorgehoben hinweisen.

Im Fall eines fristgerechten Widerspruchs sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums ordentlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.

§ 22 – Schlussbestimmungen

22.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

22.2 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand.

22.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

22.4 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

22.5 Abtretungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag – insbesondere den Lizenzschlüssel oder Portalzugang – ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters auf Dritte zu übertragen oder abzutreten. Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten auf verbundene Unternehmen zu übertragen; der Kunde wird hierüber vorab informiert.

22.6 Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, da diese AGB ausschließlich für gewerbliche Kunden (B2B) gelten.